Konzeption der Kindertageseinrichtung

Inhaltsangabe

1. Gesetzliche Grundlagen

2.    Gemeinsames Leitbild aller Kitas der katholischen Pfarrei St. Martin

3. Rahmenbedingungen

3.1.   Angaben zum Träger

3.2.   Angaben zur Kita

3.3.   Teamarbeit

3.4.   Tagesablauf

4. Religionspädagogische Arbeit

5. Inklusion

6. Kindeswohl

7. Grundsätze der Bildung und Förderung

7.1.   Sprachförderung

7.2.   BaSiK

7.3.   Bildungsvereinbarung NRW

8. Dokumentation

9. Elternarbeit

10.  U-3 Pädagogik

11. Vorschulpädagogik

12. Partizipation und soziales Miteinander

13. Qualitätssicherung

13.1. Qualitätsmanagement

13.2. Aus- und Weiterbildung

 

Literaturverzeichnis

 

1. Gesetzliche Grundlagen

Wir als Kindertagesstätte sind gesetzlich verpflichtet bestimmte Paragraphen in der Arbeit mit Kindern zu berücksichtigen. Diese Gesetzestexte werden in unserer Konzeption inhaltlich bzw. theoretisch aufgegriffen und in unserer Praxis durchgeführt.

GesetzlicheGrundlage

Auszug Gesetzestext

Haltung/Grundsatz:

§ 1 Abs. 1 SGB VIII

siehe auch:
§ 13 Abs.2 KiBiz
§ 22 (2) S.1 SGB VIII

Jeder junge Mensch hat ein Rechtauf Förderung seiner Entwicklungund auf Erziehung zu einereigenverantwortlichen undgemeinschaftsfähigenPersönlichkeit.
Tageseinrichtungen für Kinder undTagespflege sollen dieEntwicklung des Kindes zu einereigenverantwortlichen undgemeinschaftsfähigenPersönlichkeit fördern.

Kindeswohl:

§ 45 Abs.2 SGB VIII
siehe auch:
§ 8 a Abs.4 SGB VIII

… Das ist in der Regelanzunehmen, wenn die demZweck und der Konzeption derEinrichtung entsprechendenräumlichen, fachlichen,
wirtschaftlichen und personellenVoraussetzungen für den Betrieberfüllt sind,…

Grundsätze der Bildung und Förderung:

§ 22 Abs.2 S.1 Nr. 2
SGB VIII
§ 22 Abs.3 SGB VIII
§ 3 Abs.1 KiBiz
§ 22 a (4) SGB VIII
siehe auch:
§ 8 Kibiz

… die Erziehung und Bildung in derFamilie unterstützen und ergänzen….
Der Förderauftrag umfasst Erziehung,Bildung und Betreuung des Kindes….
Kindertageseinrichtungen habeneineneigenständigen Bildungs-,Erziehungs- und Betreuungsauftrag.
Kinder mit und ohne Behinderungsollen, sofern der Hilfebedarf dieszulässt gemeinsam gefördert werden

Sprachförderung:

§ 45 Abs. 2 S. 2 Nr. 2
SGB VIII
§ 13 Abs.6 KiBiz

Gesellschaftliche und sprachlicheIntegration in derKindertageseinrichtung ist positiv zuunterstützen.
Zur Erfüllung des Bildungsauftragesgehört die kontinuierliche Förderungder Sprachentwicklungdes Kindes….

Dokumentation:

§ 13 Abs.5 KiBiz

Die Entwicklung des Kindes sollbeobachtet und regelmäßigdokumentiert werden.

Zusammenarbeit mit Eltern:

§ 22 a Abs. 2 Satz 1 Nr.
1 und 2
SGB VIII
siehe auch:
§ 3 Abs.2 KiBiz
§ 9 Abs.1 KiBiz
§ 13 Abs3 KiBiz

…dass, die Fachkräfte in ihrenEinrichtungen zusammenarbeitenmit denErziehungsberechtigten…
zum Wohl der Kinder und zurSicherung der Kontinuität desErziehungsprozesses…

Partizipation/Beschwerde: § 45 Abs.2 Satz 2 Nr. 3
SGB VIII
siehe auch:
§ 13 Abs.4 KiBiz

…zur Sicherung der Rechte vonKindern… in der Einrichtung geeigneteVerfahren der Beteiligung sowie derMöglichkeit der Beschwerde inpersönlichen AngelegenheitenAnwendung finden.

Qualitätssicherung§ 45 Abs.3 Nr. 1 SGB
VIII
§ 22 a Abs.1
SGB VIII
siehe auch:
§ 11 Abs.2 KiBiz

…mit dem Antrag die Konzeptionder Einrichtung vorzulegen, dieauch Auskunft über Maßnahmenzur Qualitätsentwicklung und-sicherung gibt, ….
Die Träger der öffentlichenJugendhilfe sollen die Qualität derFörderung in ihren Einrichtungendurch geeignete Maßnahmensicherstellen und weiterentwickeln

  

2. Gemeinsames Leitbild aller Kitas der katholischen Pfarrei St. Martin

Die Grundlagen für unser pädagogisches Handeln bilden Glaubensaussagen der Kirche.

Jedes Kind (jeder Mensch) ist von Gott gewollt und geschaffen. Ebenso hat jedes Kind von Gott Talente bekommen, die ihm helfen, sein Leben zu gestalten. Jedes Kind hat andere Gaben. Als katholische Einrichtungen unterstützen wir die Kinder bei der Entfaltung ihrer Fähigkeiten.

 

Wir orientieren uns an der Einzigartigkeit eines jeden Kindes und entwickeln Konzepte, die den Kindern Zeit, Raum und Anregung zur Entfaltung ihrer individuellen Persönlichkeit geben.

 

Wir verstehen in jedem Kind ein Abbild Gottes. Respektvoller Umgang miteinander prägt daher unser Sozialverhalten.

 

Wir fördern Gemeinschaft, Gemeinschaftsfähigkeit und das Gemeinschaftsleben als Fundament unserer christlichen Glaubensüberzeugung. Menschen und insbesondere Kinder brauchen Gemeinschaft und lassen Gemeinschaft entstehen.

 

Wir übernehmen gesellschaftliche Verantwortung mit der Trägerschaft unserer sechs Kindertagesstätten und setzen mit dem Schwerpunkt der diakonischen Pastoral Zeichen für die Zukunft in Kirche (vor Ort).

 

Wir bieten Erziehung, Bildung und Betreuung für Kinder und Eltern im Dienste der Kirche. Unsere Angebote orientieren sich an den Lebenssituationen der Familien und binden aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen ein. Für Hilfe, Beratung und Begleitung bei Problemen und Lebensfragen stehen unseren Einrichtungen sozial-caritative und kommunale Kooperationspartner zur Verfügung.

 

Wir begegnen allen Menschen mit Wertschätzung und Achtung, gleich welchen Geschlechts, welcher Kultur, Nationalität, Religionszugehörigkeit oder persönlicher Lebenssituation (z.B. Krankheit oder Behinderung).

 

Wir bieten Eltern und Kindern die Möglichkeit, christlich-spirituelle Grunderfahrungen zu machen: Spiritualität und Tradition vermitteln wir durch biblische Geschichten, durch mit den Kindern gestaltete Gottesdienste, christliche Feste und Bräuche und durch die Erklärung christlicher Rituale, Zeichen und Symbole.

 

Wir begleiten Kinder bei ihren spirituellen und sinnstiftenden Fragen nach dem Woher und Wohin, nach dem Tod, nach der eigenen Identität. Unsere katholischen Einrichtungen sind keine abgeschotteten Inseln in einer immer vielfältiger werdenden Welt, sondern Orte, die Gemeinschaft und Orientierung bieten.

 

Wir vernetzen unsere Einrichtungen und Ressourcen in Pfarrei, Ökumene und Kommune, um allen Menschen vor Ort Teilhabe an Gemeinschaft zu ermöglichen und das bestmögliche Unterstützungssystem zu bieten. Dazu binden wir Eltern, Familien und Angehörige in unsere Entscheidungen ein und nehmen deren Ideen, Bedürfnisse und Anliegen ernst und wahr.

 

Wir ermutigen Kinder zur aktiven Mitgestaltung ihrer Umwelt. Durch die explizite Förderung der Partizipation unterstützen wir früh ansetzende demokratische Bildung und Erziehung zu Verantwortung und gesellschaftlicher Teilhabe.

 

Wir verpflichten uns zur Wahrung der Schöpfung sowie zum nachhaltigen und verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen, den wir  an die Kinder und Eltern weitergeben.

 

Wir verstehen mit Gott als Vater aller Menschen die Vielfalt der Religionen und Kulturen als eine Bereicherung, die eine aktive Auseinandersetzung erfordert und so frühe Friedensarbeit ermöglicht.

 

Wir verstehen uns als personales Angebot und als Vorbilder für Kinder, Eltern und Familien und verpflichten uns zur persönlichen Weiterentwicklung unserer Fach- und Sozialkompetenzen.

 

Wir sehen in unseren christlich-katholischen Werten, in unserem historisch gewachsenen Grundgesetz und in den UN Kinderrechten die ethische Basis unseres Handelns. Ebenso sehen wir im Kinder- und Jugendhilfegesetz, in den diözesanen, kirchlichen Ordnungen und in den kommunalen und Landesrichtlinien die fachliche Basis unseres Handelns und überprüfen unsere Haltung dazu.

 

  

3. Rahmenbedingungen

3.1 Angaben zum Träger

Der Träger unserer Einrichtung ist:

Katholische Kirchengemeinde St. Martin Wegberg

Pfarrer Franz Xaver Huu Duc Tran

Rathausplatz 4

41844 Wegberg

Der Trägervertreter unserer Einrichtung ist Willi Claßen.

 

Zur Pfarre St. Martin gehören verschiedene soziale Einrichtungen. Neben unserer Kindertagesstätte gehören noch weitere Kitas zu diesem Verbund:

o   Kath. Kindergarten St. Vincentius in Beeck

o   Kath. Kindergarten Kastanienbaum in Dahlheim

o   Kath. Kindergarten Rabenneste in Harbeck

o   Kath. Kindertageseinrichtung St. Peter und Paul in Wegberg

o   Kath. Kindertagesstätte St. Joh. Baptist in Wildenrath

 

3.2. Angaben zur Kita

Unter der Leitung von Susen Pechtheyden hat die katholische Kindertagesstätte St. Rochus in Rath-Anhoven von montags bis freitags durchgehend von 7.00 Uhr bis 16.15 Uhr geöffnet.

Unser Betreuungsangebot richtet sich an Kinder im Alter von einem Jahr bis zur Einschulung. Diese Kinder werden in vier Gruppen mit insgesamt 81 Plätzen betreut.

 

Der monatliche Elternbeitrag wird vom zuständigen Jugendamt festgelegt und richtet sich nach dem Einkommen.

                              Er liegt zwischen 0 und 605,00 € monatlich.

Der Kindergarten wurde 1970 erbaut, 2001 und 2010 erweitert.

                                 Das Pfarrhaus wurde 2018 als 4. Gruppe ausgebaut und befindet sich neben dem Haupthaus. Der Kindergarten liegt im Ortskern in einer ruhigen Seitenstraße und Sackgasse.

Hier ein kurzer Gesamtüberblick der Einrichtung:

 

Gebäudegröße:   Haupthaus   644qm

                                                                Nebenhaus  160qm

                                 Außengelände:   1800qm    

                                 Haupthaus:          3 Gruppenräume und 3 Nebenräume

                                                                    3 Waschräume und 2 Wickelräume

                                                                    2 Ruhe- bzw. Mehrzweckräume

                                                                    1 Speiseraum

                                                                    1 großer Mehrzweckraum

                                                                    große bespielbare Eingangshalle

                                                                    Küche, Büro, Personalraum, Abstellräume

 

                                 Nebenhaus:         1 Speiseraum

3 Aktionsräume

                                                                    2 Waschräume (mit Wickelmöglichkeit)

                                1 Hof

                                Abstellräume im Hofbereich

 

3.3. Teamarbeit

Die vier Gruppen setzen sich wie folgt zusammen:

 

Susen Pechtheyden (freigestellte Kindergartenleitung, Erzieherin, Vollzeit)

     Stefanie Stille (Gruppenleitung, Erzieherin, Teilzeit)

     Mirka Wright (Kindheitspädagogin, Vollzeit)

     Denise Husam (Erzieherin, Vollzeit)

     Lara Dahmen (Erzieherin, Vollzeit)

Joana Derichs (Gruppenleitung, Erzieherin, Vollzeit)

     Sabine Gerighausen (Erzieherin, Vollzeit)

     Daniela Gotz-Königs (Erzieherin, Halbtags)

     Samantha Schulze (Kinderpflegerin, Vollzeit)

     Ruth Simons (Gruppenleitung, Erzieherin, Teilzeit)

      Gudrun Palms (Erzieherin, Teilzeit)

     Ramona Peters (Erzieherin, Teilzeit)

     Svenja Seedorf (Erzieherin, Vollzeit)

 Lena Mathar (stellvertretende Leitung, Gruppenleitung, Erzieherin, Vollzeit)

     Megan Saville (Soziale Arbeit, Vollzeit)

     Sonja Schellenberg (Kinderpflegerin mit Zusatzqualifikation im U-3 Bereich, Teilzeit)

      Lea Frenken (PIA- Praktikantin im dritten Jahr zur Erzieherin)

      Diana Zaku (Integrationshilfe)

     Marita Hermes (Kinderpflegerhelferin, 20 Std)

     Sandra Wilms (Hauswirtschafterin, 20 Std)

 

Unser pädagogisches Team ist kompetent und aufgeschlossen. Siebringen sich vielseitig in die pädagogische Arbeit ein. Sie bieten den Kindern ein optimales Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot und sind bereit, Eltern und Kinder optimal zu unterstützen und zu fördern. Dabei gestalten wir unsere Arbeit transparent und sind offen für die Wünsche, Anregungen und auch Bedenken der Eltern im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit.

Die Orientierung am Bedarf der Eltern ist für uns selbstverständlich. Zur Einbeziehung der Eltern suchen und pflegen wir den persönlichen Kontakt und arbeiten engagiert und solidarisch mit Ihnen bei der Erziehung der Kinder zusammen.

Uns ist es wichtig, die Kinder in ihrer Persönlichkeit ernst zu nehmen, auf ihre Bedürfnisse einzugehen, ihnen Vertrauen und Geborgenheit entgegenzubringen und sie so anzunehmen, wie sie sind. Unsere Einrichtung ist geprägt von einer kindgemäßen Atmosphäre. Die Kinder sollen mit Freude am Kindergartenalltag teilnehmen.

Unser Grundsatz ist „so viel Führung wie nötig, soviel Freiraum wie möglich“. Dabei möchten wir den Kindern durch die Vermittlung von Normen und Regeln helfen, Grenzen zu erfahren und ihnen Orientierung bieten, um sich jetzt und in Zukunft in ihrer Umgebung zurechtzufinden. Gleichzeitig geben wir ihnen den Raum, sich in ihrer Individualität zu entfalten und eigene Standpunkte entwickeln und vertreten zu lernen. Wir bieten den Kindern vielfältige Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit sich, mit der Gemeinschaft, mit der Umwelt und mit Gott. Sie sollen lernen, für sich und für andere Verantwortung zu übernehmen.

Kinder wollen lernen, sie sind offen für Unbekanntes und neugierig auf alle Details ihrer Umwelt. In ihrer Neugier und im selbsttätigen Aneignen von Wissen unterstützen wir sie.

 

3.4.Tagesablauf

In der Zeit von 7.00 – 9.15 Uhr haben die Eltern die Möglichkeit ihre Kinder in ihre Gruppe zu bringen. Dort müssen die Kinder „angemeldet“ werden, damit die Erzieher die Aufsichtspflicht übernehmen können.

Bis 10.00 Uhr können die Kinder ihr selbstmitgebrachtes gesundes Frühstück in ruhiger Atmosphäre zu sich nehmen.

Im gemeinsamen Morgenkreis finden kleine Rituale statt, um den Kindern eine Orientierung in der Gruppe, im Kiga und im Verlauf der Jahreszeiten zu bieten.      

Nach einem gemeinsamen Begrüßungsritual (Bsp. Lied, Gebet) wird die Anwesenheit der Kinder festgehalten. Anschließend erhalten die Kinder Infos über den Tagesablauf.

Während der gesamten Kindergartenzeit läuft das Freispiel. Die Kinder können in dieser Zeit selbst entscheiden wo, mit wem und was sie spielen möchten. Hier geht es um Spaß und weniger darum, ein sichtbares Ergebnis zu erreichen. Der Prozess ist das Ziel. Die Kinder können sich im Freispiel eigenverantwortlich und nach ihrem individuellen Rhythmus entwickeln. Sie lernen spielerisch ihre individuellen Kompetenzen zu stärken. Dabei stehen ihnen die pädagogischen Mitarbeiter jederzeit zur Seite. Auch die entsprechend gestalteten Räume (auch die anderen Gruppenräume) und das Außengelände stehen den Kindern während der gesamten Freispielzeit zur Verfügung.

Vor der dem Mittagessen nehmen alle Kinder am Schlusskreis teil. Im Schlusskreis werden verschiedenste Themen besprochen, Spiele gespielt, Lieder gesungen usw. Auf diese Weise stärken die Kinder ihr Zusammengehörigkeitsgefühl, um mit den Kindern, die nicht über Mittag bleiben, sondern zwischen 12.00 – 12.30 Uhr abgeholt werden einen gemeinsamen Abschluss zu gestalten.

Um 12.00 Uhr nehmen die Kinder, die 45 Stunden gebucht haben, auf gruppenebene gemeinsam am Mittagessen teil. Das Mittagessen wird täglich frisch, gesund und nach einem entsprechenden Ernährungskonzept zubereitet. Anschließend findet in entwicklungsentsprechenden kleinen Gruppen, das Ruhen statt. Jüngere Kinder können dann ihren Schlafgewohnheiten nachkommen und ältere Kinder hören eine Geschichte und spielen ruhige Spiele. Die Kinder, die entwicklungsbedingt Mittagsschlaf halten, haben das Recht auf eine Stunde Schlaf. Auf diese Weise verarbeiten sie den, für sie anstrengenden, Tagesablauf. So können sie anschließend ausgeruht ihren Lieblingsbeschäftigungen im Kindergartenalltag nachgehen.

Am Nachmittag (um 14.00 Uhr) haben die Kinder, die 35 Stunden gebucht haben, die Möglichkeit noch einmal bis 16.00 Uhr den Kindergarten zu besuchen.

Alle anderen Kinder können natürlich von 14.00-16.15 Uhr abgeholt werden. Auch beim Abholen ist es besonders wichtig, dass sich die Kinder mit ihren Eltern bei einem Erzieher verabschieden, damit klar ist wann die Aufsichtspflicht endet.

Grundsätzlich gilt, dass der Tagesablauf dem Alter der Kinder angepasst ist. Zum Bespiel findet in der Nestgruppe der Abschlusskreis in einem kürzeren Rahmen statt, als im Vorschulhaus.

 

4. Religionspädagogische Arbeit

Unsere Einrichtung ist geprägt von der kindgemäßen Vermittlung unseres christlichen Glaubens. Die Kinder lernen den christlichen Glauben kennen und sie erleben und erfahren wichtige Werthaltungen.

Durch täglich wiederkehrende Rituale bringen wir den Kindern den christlichen Glauben näher. So beten wir vor jedem Mittagessen, es finden regelmäßig religiöse Bildungsangebote statt, Lieder von Jesus sind fest in Singkreisen verankert u.v.m.

Außerdem orientieren wir uns an den christlichen Festen im Jahreskreis und besprechen diese wichtigen Feiertage mit den Kindern.

Regelmäßig stattfindende Messen und Besuche der örtlichen Kirche festigen christliche Werte wie Nächstenliebe, Gleichberechtigung und viele weitere soziale Aspekte der Kirche vor Ort.

 

5. Inklusion

Inklusion bedeutet für uns, dass niemand ausgeschlossen wird. In unserer Einrichtung schätzen wir Vielfalt und die daraus resultierenden Chancen und persönlichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Jedes Kind bringt ganz individuelle Stärken und Kompetenzen mit, was uns ermöglicht ressourcenorientiert zu arbeiten, sodass Barrieren abgebaut werden und Gleichberechtigung gelebt wird.

Die pädagogischen Fachkräfte stehen zu ihrer offenen Haltung im Hinblick auf jegliche Art der Unterschiedlichkeit. Jedes Kind wird dort abgeholt, wo es entwicklungsbedingt steht, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft usw. Die Erzieher gehen sensibel, vorurteilsfrei und empathisch mit den Kindern und ihren Eltern um, sodass Partizipation, Selbstbestimmung und Lernen in der Gemeinschaft gelebt werden.

Natürlich fällt auf, wenn ein Kind in bestimmten Bereichen eine intensivere Betreuung benötigt als die anderen. Doch unsere Kinder lernen, dass dieser normale Umstand in unserer Einrichtung dazugehört und jedes Mitglied mit Respekt und Akzeptanz behandelt wird. Jeder ist ein gleichberechtigtes Mitglied unserer Kita im Gemeinschaftsverband der jeweiligen Gruppe.

Alle Mitarbeiter haben das Thema Inklusion verinnerlich, sodass die Umsetzung keine Herausforderung, sondern eine Bereicherung darstellt.

Wenn beispielsweise ein Kind aufgrund von Diabetes in manchen Situationen besondere Aufmerksamkeit benötigt, wird dieses Thema aufgegriffen. Das Kind wird zum Experten für dieses spezielle Thema und kann (mit Unterstützung) den anderen Kindern in seiner Gruppe die Vorgänge im Körper (bei dieser Erkrankung) erklären. Auch beim Zubereiten von verschiedenen Speisen wird grundsätzlich auf kulturelle oder religiöse Gegebenheiten geachtet.

Wenn ein Kind durch eine Inklusionskraft unterstützt wird, wird auch diese Fachkraft als Mitglied unseres Kindergartenteams geachtet. Sie nimmt an allen Aktivitäten und Angeboten der Gruppe/ der Einrichtung teil. Selbstverständlich steht das, zu betreuende, Kind bei ihr/ ihm an erster Stelle, trotzdem hilft sie engagiert bei den täglich anfallenden Arbeiten und ist als feste Ansprechpartner/in zugegen.

 

Wenn Kindereine besondere Unterstützung im Kindergartenalltag benötigen, z.B. aufgrund differenzierter Krankheitsbilder, ist es Aufgabe der Eltern sich dies von einem Arzt durch ein Gutachten etc. bestätigen zu lassen. Mit diesen entsprechenden Unterlagen können die Eltern einen Antrag stellen, damit ihr Kind von einem Integrationshelfer/in (zusätzlich neben den festen Pädagogen) in der Einrichtung betreut werden kann. Die Inklusionshelfer arbeiten in sehr engen Kontakt mit den Eltern. Ein täglicher Austausch ist dabei unerlässlich und wird zuverlässig und verantwortungsbewusst wahrgenommen.

 

6. Kindeswohl

Für Kinder ist es von enormer Wichtigkeit sich ein positives Selbstbild, sowie Selbstkonzept zu schaffen. Dies ist nur möglich, wenn sie vielfältige Sinnes- und Körpererfahrungen sammeln und ihren Bewegungsdrang ausleben können. Auf diese Weise gewinnen sie Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten und den Mut sich neuen Dingen zu stellen. Mithilfe eines großen Erfahrungsschatzes, den die Kinder durch eigenständiges Tätig werden, Ausprobieren und Experimentieren erlangen, lernen sie selbst Wirkung zu erzeugen. Dies ist vor allem für die Identitätsbildung von besonderer Bedeutung.

Aus diesem Grund fällt den pädagogischen Fachkräften bzw. den Erziehungsberechtigten eine wichtige Rolle zu. Nur eine Atmosphäre der Geborgenheit, der Sicherheit und des Wohlfühlens macht es unseren Kindern möglich sich ihre Umwelt ganzheitlich –mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Sinnen- zu erschließen.

Darüber hinaus ist es unerlässlich das Selbstbewusstsein eines Kindes zu stärken. Nur ein Kind, das Vertrauen in seine eigenen Fähigkeiten hat, ist in der Lage sich einer Bezugsperson anzuvertrauen, wenn es ein „Ungefühl“ hat.

Um für eine angenehme Spielatmosphäre zu sorgen, ist es von großer Bedeutung sich Gedanken über möglich Situationen, Orte und ordnungsgemäße Kleidung zu machen, in denen Kinder alleine spielen oder sich mit einem Erzieher alleine aufhalten.

In unserer Einrichtung dürfen sich in allen vier Gruppen Kinder ohne Aufsicht in verschiedenen Räumen aufhalten. Genaue Regeln und Strukturen legen fest, wie viele Kinder z.B. in der Ritterburg, dem Nebenraum oder dem Außengelände alleine spielen dürfen. Dort gibt es natürlich Verstecke und Nischen, in denen sich Kindergartenkinder verstecken können.                                                   

Auch im Bereich der Körperpflege kommt es regelmäßig dazu, dass ein Erzieher mit einem Kind alleine ist und entsprechende Hilfe leistet.

Aus diesem Grund, ist es unerlässlich sich diese möglichen Gefahrenquellen bewusst zu machen und im Team regelmäßig zu reflektieren und Risikoanalysen durchzuführen. Darüber hinaus ist jeder Mitarbeiter verpflichtet ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, an einer Präventionsschulung teilzunehmen und diese regelmäßig aufzufrischen.

Zudem ist es die Aufgabe aller Erzieher den Kindern immer wieder die bestehenden Regeln zu erläutern, respektvollen Umgang miteinander zu leben, Hilfe bei Schwierigkeiten zu geben und Vorbild zu sein. Außerdem müssen die Kinder um ihre eigenen Grenzen und die Grenzen anderer Bescheid wissen und diese akzeptieren. (Laut) „Nein!“ sagen, ist unbedingt erlaubt! Es werden regelmäßig Kinderkonferenzen durchgeführt und dokumentiert. Die Kinder sollen erleben, dass ihre Meinung wichtig ist und das Leben mit demokratischen Strukturen kennenlernen. 

 

7. Grundsätze der Bildung und Förderung

7.1. Sprachförderung

Sprache ist der Schlüssel zum Verständnis der Welt. Sprache vermittelt Orientierung und die lebensnotwendigen Kontakte zur Umwelt.

Der Kindergarten bietet ideale Voraussetzungen für Sprachförderung:

 

-  die entscheidende Phase der kindlichen Sprachentwicklung ist während der Kindergartenzeit

- Kinder und Erzieher nehmen eine sprachliche Vorbildfunktion ein

- Interaktionen begleiten den ganzen Kindergartentag

-  Kinder lernen am Modell

- der Kindergarten bietet eine ganzheitliche Förderung

 

Der Erwerb von Sprachkompetenzen ermöglicht den Kindern immer mehr Schritte zur Selbständigkeit und hilft ihnen sich in einer komplizierter werdenden Umwelt zurechtzufinden und ihre Persönlichkeit zu entwickeln.

Kommunikation findet auf vielen Ebenen statt. So erleichtern gute Sprachkompetenzen den sozialen Umgang miteinander. Auch kognitive Fähigkeiten können verbal formuliert und gestärkt werden.

Zudem sind Motorik und Sprache ganz eng miteinander verknüpft. In der Regel bilden sich zunächst die grobmotorischen Fähigkeiten aus, anschließend die feinmotorischen. Zu den feinmotorischen Fähigkeiten zählt auch die Mundmotorik.

 

Daher richtet sich die Sprachförderung in unserer Einrichtung grundsätzlich an alle Kinder. Darüber hinaus wollen wir Kindern, die in ihrer häuslichen Lernumwelt, z.B. aufgrund von Mehrsprachigkeit, nur wenig Erfahrung mit der deutschen Sprache machen können, alltagsintegriert deutsche Kommunikationsfähigkeiten gezielt näherbringen.

 

Wir haben uns dazu entschieden, Sprache alltagsintegriert in allen Bereichen des Kindergartens mit ihren Kindern zu leben. Spracheförderung ist ganzheitlich, interkulturell, altersentsprechend, individuell und situationsorientiert.

 

7.2. BaSik

BaSiK bedeutet „begleitende alltagsintegrierte Sprachentwicklungsbeobachtung in

Kindertagesstätten“. Alle Kindertagesstätten müssen einmal im Jahr den

Sprachstand jedes Kindes ermitteln. In unserer Einrichtung wird BaSiK angewendet.

Es gibt zwei verschiedenen Bögen. Ein Bogen ist ausgelegt für Kinder unter drei

Jahren und ein Bogen ist ausgelegt für alle Kinder über drei Jahren.

Alle mitwirkenden Fachkräfte sind mit BaSiK vertraut und entsprechend geschult.

Dieses Modell ist unterteilt in verschiedene Bereiche der Sprachentwicklung, dabei

werden auch andere Kompetenzbereiche wie Motorik, Wahrnehmung etc. mit

einbezogen. Wenn der Bogen komplett ausgefüllt ist, werden die Ergebnisse mithilfe

einer Skala (die das Alter der Kinder berücksichtigt) ausgewertet. Auf diese Weise

erhalten alle, die an der Sprachentwicklung des Kindes beteiligt sind, einen guten

Überblick, wo ihr Kind im Bereich der Sprachentwicklung steht.

Während des jährlichen Entwicklungsgesprächs informieren die Pädagogen die

Eltern über die Sprachentwicklung nach BaSiK und geben den Eltern eine Kopie der

Übersicht. Am Ende der Kindergartenzeit erhalten die Eltern den gesamten

ausgefüllten Bogen ihres Kindes.

 

7.3. Bildungsvereinbarung NRW

Neben der Förderung grundlegender Kompetenzen wie Sprache, Motorik, Kognition und Sinneswahrnehmung zur Stärkung der individuellen Persönlichkeit, hat das Land NRW zehn Bildungsbereiche benannt, die Kinder dabei unterstützen vielfältige Erfahrungen zu sammeln und Selbstwirksamkeit zu erleben. Diese Bildungsgrundsätze sprechen alle Kompetenzbereiche an, die vor allem im Primarbereich gestärkt, gefördert und gefordert werden. In unserer Arbeit mit den Kindern, sprich während des Freispiels, in Angeboten oder Projekten werden die zehn Bildungsbereiche immer berücksichtigt. Außerdem beobachtet das pädagogische Personal alle Kinder offen und individuell im Hinblick auf ihre Kompetenzen. Die Beobachtungen zur Bildungsvereinbarung werden dokumentiert und einmal jährlich im Entwicklungsgespräch mit den Eltern angesprochen.

Die Bildungsbereiche der Bildungsvereinbarung NRW lauten:

1. Bewegung

2. Körper, Gesundheit und Ernährung

3. Sprache und Kommunikation

4. Soziale und (inter-)kulturelle Bildung

5. Musisch-ästhetische Bildung

6. Religion und Ethik

7. Mathematische Bildung

8. Naturwissenschaftlich-technische Bildung

9. Ökologische Bildung

10. Medien

 

8. Dokumentation

Neben BaSiK und der Bildungsvereinbarung NRW wird die Entwicklung der Kinder mithilfe des Leuvener Beobachtungsmodells und anhand von Lerngeschichten dokumentiert.

Der Monat Januar ist ein spezieller Beobachtungsmonat in unserem Kindergarten. Neben den regelmäßigen Alltagsbeobachtungen, werden im Januar gezielte Beobachtungen zu festgelegten Schwerpunkten (der oben aufgeführten Modelle) und Stärken der Kinder durchgeführt. Die Beobachtungen dienen einer lückenlosen und kontinuierlichen Entwicklungsdokumentation der Kinder. So werden Entwicklungsschritte erkennbar und die daraus resultierenden Handlungspläne und Ziele können von den pädagogischen Mitarbeitern (mit den Eltern) erarbeitet werden.

Auf Grundlage der oben genannten dokumentierten Beobachtungen führen die Pädagogen einmal im Jahr ein Entwicklungsgespräch mit den Eltern durch. Dieser Austausch zwischen dem pädagogischen Personal und den Eltern, als Experten ihrer Kinder, ermöglicht die bestmögliche Stärkung der individuellen Persönlichkeiten.

Eine weitere Dokumentationsmethode, die hier durchgeführt wird, ist die Portfolioarbeit. Jedes Kind hat einen Portfolio-Ordner, der mit Fotos, Bildern, Arbeitsblättern, Geschichten und vielem mehr gefüllt wird. Jeder Portfolio-Ordner ist am Ende der Kindergartenzeit eine persönliche und individuelle Entwicklungsdokumentation eines jeden Kindes. Denn davon abgesehen, dass jedes Kind unterschiedliche Entwicklungsschritte macht, wird der Ordner von den Eltern (freiwillig), den Kindern und den Erziehern mit Leben gefüllt. Dieser Ordner wird am ersten Kindergartentag mit einem Foto des Kindes angelegt. Am letzten Kindergartentag dürfen die angehenden Schulkinder ihre Mappe mit nach Hause nehmen.

 

9. Elternarbeit

In unserer Einrichtung befinden sich im Eingangsbereich und vor jedem Gruppenraum Pinnwände, auf denen Eltern über aktuelle Themen informiert werden. Auch ein aktueller Wochenplan der stattfindenden Angebote und Aktionen hängt für die Eltern dort aus. Hier hat auch der Elternbeirat die Möglichkeit nach Absprache mit der Leitung in Kontakt mit allen Eltern zu treten. Zudem dokumentieren alle Gruppen ihre Aktivitäten oder Projekte auf einem Plakat an der großen Pinnwand im Flur. Gruppeninterne Aktivitäten werden an der Pinnwand vor den Gruppenräumen ausgehangen. Damit erhalten die Eltern wichtige Einblicke in die pädagogische Arbeit. Über die Elternpost im Flur an den Gruppenräumen,Emails und oder unsere Internetseite können persönliche Nachrichten und Informationen mitgeteilt werden.

Gemeinsame Feste und Feiern stellen einen wichtigen Baustein im Jahresverlauf dar. Feste und Feiern bieten die Möglichkeit miteinander in Kontakt zu treten, sich besser kennenzulernen und miteinander Spaß zu haben. In unserer Einrichtung finden sowohl gruppeninterne, als auch gruppenübergreifende Feste statt. Diese werden in Kooperation mit dem Elternbeirat gestaltet und in Zusammenarbeit mit der Elternschaft ausgeführt. Die Eltern werden rechtzeitig über entsprechende Aushänge oder individuelle Einladungen informiert, in denen auch Mitwirkungsmöglichkeiten beschrieben werden.

 

Bei einem Tür- und Angelgespräch handelt es sich um ein sehr kurzes jedoch wichtiges Gespräch mit den Eltern. Während diesem kurzen Kontakt beim Bringen und Abholen des Kindes tauschen unsere pädagogischen Fachkräfte wichtige Informationen zur Tagesform des Kindes aus. Dazu gehören Themen wie z. B. die Schlafdauer, das Essverhalten usw. Damit können die Fachkräfte und die Eltern gezielt auf das Verhalten des Kindes eingehen. Wenn Eltern mehr Gesprächsbedarf haben, können sie gerne in Absprache mit der pädagogischen Fachkraft zeitnah einen Termin vereinbaren.

 

Neben dem ersten Aufnahmegespräch, in dem die Leitung vorab die wichtigsten Informationen an die Eltern weitergibt, haben die Eltern außerdem die Möglichkeit die Einrichtung kennenzulernen. Einmal im Jahr findet ein Elternabend für alle Eltern statt, die ab August ihr Kind im Kindergarten angemeldet haben. Dieser Elternabend dient in erster Linie der Weitergabe von wichtigen Informationen, wie zum Beispiel in welche Gruppe die Kinder zukünftig gehen und dem ersten Kennenlernen.

Überdies findet ein weiterer Elternabend einmal jährlich statt. Dieser Informationsaustausch findet auf gruppenebene statt. D.h. vor allem die Eltern der einzelnen Gruppen haben die Möglichkeit sich näher kennenzulernen und auszutauschen. Darüber hinaus, setzt sich der Informationsabend immer aus einem vorher festgelegten Thema und der Elternratswahl zusammen.

Aus jeder Gruppe werden zwei Mitglieder (jeweils ein Elternteil) in den Elternrat gewählt. Die gewählten acht Mitglieder des Elternrats unsere Einrichtung treffen sich ca. vier Mal im Jahr mit der Kindergartenleitung und der stellvertretenden Leitung. Bei diesen Treffen werden Anliegen, die die Eltern betreffen und Anliegen seitens des Kindergartens besprochen und ein Konsens angestrebt. Wichtige Themen sind beispielsweise Feste und Feiern, personelle Veränderungen u.v.m.

Ein weiterer Elternabend findet in Absprache mit der Kastaniengrundschule in Rath- Anhoven statt. Dieser findet für alle Eltern statt deren Kinder zwei Jahre vor dem Schuleintritt stehen. Hier werden das Schulfähigkeitsprofil und viele weitere wichtige Aspekte die Schule betreffend dargelegt.

 

10. U-3 Pädagogik

Die Aufnahme von Kindern unter drei Jahren in unserer Tageseinrichtung ist aus unserer Sicht eine sinnvolle und gesellschaftlich notwendige Entwicklung.

Um den individuellen Bedürfnissen der Kinder unter 3 Jahren gerecht zu werden, haben wir uns entschlossen, dass jährlich ungefähr 15 Kinder in der U3-Gruppe betreut werden.

Hier wird den Kindern die Möglichkeit geboten, Ruhe im Spiel zu finden und in einem geschützten Raum wichtige Entwicklungsschritte zu machen.

Es ist für uns dabei selbstverständlich, dass unsere Rahmenbedingungen sich am Wohl des Kindes orientieren und ein bedarfsgerechtes und qualifiziertes Angebot vorhanden ist. U-3 Kinder haben andere Bedürfnisse und Interessen, als ältere Kinder. Deshalb ist es uns besonders wichtig diesen Kindern die nötige Aufmerksamkeit, sowie Zeit und Raum zu geben, damit sie sich individuell in ihrem eigenen Tempo entwickeln können, sich wohl fühlen und bei den entsprechenden Erziehern eine Bezugsperson finden.

 

Eingewöhnung

Unserer Tageseinrichtung verfügt über ein systematisches Eingewöhnungskonzept. Dieses sogenannte „Berliner Modell“ ist an den individuellen Bedürfnissen der Kinder angepasst.Die pädagogischen Fachkräfte wissen um die Bedeutung frühkindlicher Bindung. Sie kennen die Zeichen der Bindungsqualitäten von Kindern und steuern die Eingewöhnung entsprechend der kindlichen Befindlichkeiten. Das Eingewöhnungsmodell sieht vor, dass das Kind während der Eingewöhnungsphase von einer festen Bezugsperson über mehrere Wochen begleitet wird. Denn diese Begleitung ist unabdingbar für einen guten Übergang bzw. Start in die Kindertageseinrichtung. So wird der Grundstein für eine vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft gelegt.

Die Begleitung eines Kindes und seiner Eltern in der Übergangsphase von der Familie in die Kindergruppe der Tageseinrichtung erfordert von den pädagogischen Fachkräften ein hohes Maß an Empathie und eine gute Beobachtungsgabe. Mit einer freundlichen und wertschätzenden Haltung begegnen wir den Sorgen der Eltern um ihr Kind, nehmen ihre Fragen und Nöte ernst und bauen eine vertrauensvolle Beziehung zum Kind und zu seinen Bezugspersonen auf.

Die Eingewöhnungstage finden in regulären Alltagssituationen statt. Bei gleichzeitiger Aufnahme mehrerer Kinder werden die Eingewöhnungstage und ggf. auch die Bringzeiten gestaffelt, damit eine optimale Eingewöhnungssituation für alle Kinder gegeben ist.

Die Eltern erhalten vorab eine schriftliche Information (eine Willkommensmappe[1]) zum Verlauf der Eingewöhnungszeit mit den vereinbarten Zeiten für den Aufenthalt in der Tageseinrichtung. Die Eltern bleiben, unabhängig davon, wer das Kind während der Eingewöhnungszeit in die Tageseinrichtung begleitet, die maßgeblichen Ansprechpartner für die pädagogische Fachkraft. Sie dokumentiert die Entwicklung der Eingewöhnung und reflektiert mit den Eltern das Verhalten ihres Kindes in der Eingewöhnung ebenso wie den Ablösungsprozess der Eltern und den Aufbau der Erziehungspartnerschaft.

Der erste Trennungsversuch gibt in der Regel Aufschluss darüber, wie der Verlauf der weiteren Eingewöhnung zu gestalten ist. Die Eingewöhnung ist abgeschlossen, wenn das Kind eine tragfähige Bindung zu (mindestens) einer Erzieherin aufgebaut hat, es Interesse an den Gruppenprozessen entwickelt, sich im Gruppenalltag orientieren kann und es ohne seine/ ihre Bindungsperson während der vereinbarten Kindergartenzeit in der Gruppe bleiben kann.

 

Übergang von der Löwenzahn- in die Stammgruppe

Der Übergang in die Stammgruppe nach einem oder zwei Jahren (je nach Eintrittsalter) verläuft bei jedem Kind individuell. Die Erzieher beobachten genau die Tendenz der Kinder und ihre Bereitschaft mit Freunden in die anderen Gruppen und Funktionsräume zu gehen und entscheiden daraufhin, wer in welche Stammgruppe kommen wird.

Stehen die Stammgruppen fest, besuchen die Kinder regelmäßig ihre neue Stammgruppe, um sich so Stück für Stück an die neuen Erzieher und Kinder zu gewöhnen. Dort dürfen sie sich bereits ein Zeichen bzw. einen Garderobenplatz aussuchen. Vor dem Wechsel bringen die Kinder dann gemeinsam ihre Portfolioordner in ihre neue Gruppe.

 

11. Vorschulpädagogik

In der Sonnenblumengruppe/ im Vorschulhaus werden Kinder betreut, die im folgenden Jahr in die Schule gehen. Auf diese Weise sind die dort tätigen Pädagogen in der Lage die Vorschulkinder in besonderem Maße auf die Schule vorzubereiten. Dies geschieht jedoch ausschließlich auf spielerische Weise mit viel Spaß, Spannung und Freude. Die Kinder erfahren keinerlei „Lernstress“, sie werden dort abgeholt, wo sie stehen und entsprechend ihrer persönlichen Kompetenzen gestärkt. So findet zum Beispiel im ersten Kindergartenhalbjahr eine Reise ins Zahlenland statt. Die Kinder treten mit Zahlen, Ziffern, Mengen und allem was zum Thema mathematische Bildung gehört in Kontakt. In der zweiten Hälfte des Kindergartenjahres lernen die Kinder die Schreibwerksatt kennen. In diesem Projekt geht es vor allem um Bewegungen. Diese Bewegungen unterstützen die Kinder später (in der Schule) beim Schreiben.

In dieser homogenen Kindergruppe findet zudem der Übergang zwischen Kita und Schule statt. Die Kinder werden mithilfe vielfältiger Methoden an schulische Aufgaben gewöhnt. Dazu zählen zum Beispiel diverse Einladungen seitens der Schule. Es gibt Schnuppertage für den Unterricht und den offenen Ganztag, Einladungen zu Festen u.v.m. In der Regel besuchen die Pädagogen der OGS mit einigen Kindern ebenso die Kinder im Vorschulhaus. Auch die Lehrer und Sozialpädagogen der Kastaniengrundschule suchen regelmäßig den Kontakt zu den Mitarbeitern im Vorschulaus um sich auszutauschen und um die Vorschulkinder im Kindergarten zu besuchen und kennenzulernen.

 

12. Partizipation und soziales Miteinander

Das Recht der Kinder auf Partizipation ist in der UN- Kinderrechtskonvention festgelegt. „Partizipation heißt, Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben in der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden“

1. Die Beteiligung der Kinder an allen sie betreffenden Entscheidungen wird als Grundrecht anerkannt. Unsere pädagogische Arbeit wird nach diesem Grundrecht ausgerichtet.

2. Die Beteiligung der Kinder ist eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung demokratischen Denkens und Handelns.

3. Unsere pädagogischen Fachkräfte sichern die Mitbestimmung und die Beschwerde von Kindern, durch ein in den Alltag integriertes Beteiligungskonzept.

 

„Rechte zu haben, bedeutet immer auch, um diese Rechte zu wissen und die Rechte eigenständig in Anspruch nehmen zu können.“

Dazu fördern die pädagogischen Fachkräfte Kompetenzen der Kinder, wie:

Entscheidungsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit und Problemlösungskompetenz.

Sie arbeiten verlässlich, informieren die Kinder, sind transparent und unterstützen jedes Kind individuell, seine Wünsche wahrzunehmen und diese auf Freiwilligkeit beruhend, entsprechend zu kommunizieren. So befähigen wir die Kinder zur Beteiligung an Bereichen, die sie unmittelbar betreffen.

 

„Man kann nicht Partizipation ermöglichen und gleichzeitig alles in der Hand behalten wollen. Ohne Machtabgabe ist eine Beteiligung der Kinder nicht möglich.

Daher beginnt Partizipation in den Köpfen der Erwachsenen mit dem Nachdenken darüber, wie welche Macht abgegeben oder geteilt werden soll."

 

Partizipation wird auf unterschiedliche Art und Weise in den Kindergartenalltag miteinbezogen. So können sich die Kinder im Morgen- und oder Abschlusskreis, in der Gruppenkonferenz oder durch Einzelbefragungen beteiligen. Anschließend werden die Ergebnisse protokolliert und abgeheftet. Mithilfe dieser Methoden werden verschiedene Themen aufgegriffen. Neue Projektthemen, Reflexionen, Ausflüge, Wahl des Mittagessens usw. finden hier Raum.

 

Gruppenkonferenz

In der Schneeglöckchengruppe und Gänseblümchengruppe finden ebenfalls regelmäßig Kinderkonferenzen statt. Diese sind dem Thema und dem Alter der Kinder angepasst.

Die Kinder der Löwenzahngruppe (U3) werden, gemäß ihrem Entwicklungs-stand, an die unter Abschnitt 2 aufgeführten Bereiche herangeführt und beteiligt. Die Umsetzung dieser Konferenzen liegt in der Hand des pädagogischen Personals der Löwenzahngruppe.

2.   Die Gruppenkonferenzen setzen sich aus allen anwesenden Kindern und pädagogischen Mitarbeitern der jeweiligen Gruppe zusammen. Die Konferenzen bieten den Kindern ein Forum ihre Meinung zu äußern. In diesem Rahmen können die Kinder miteinander und mit den pädagogischen Fachkräften in den Dialog über ihre Anliegen, Themen oder Beschwerden treten.

3.     Angelegenheiten, die ausschließlich die Gruppe betreffen, werden in der Konferenz beraten und beschlossen. Bei der Entscheidungsfindung wird ein Konsens angestrebt. Die einfache Mehrheit aller anwesenden Konferenzmitglieder entscheidet über den Beschluss.

 

Kinderparlament

In unserem Kindergarten gibt es eine Nestgruppe, zwei kleine altersgemischte

Gruppen und eine Vorschulgruppe, in der ausschließlich Kinder im Vorschulalter

sind. Aufgrund dieser Altersstruktur gibt es kein regelmäßig stattfindendes

Kinderparlament. Nichtsdestotrotz, wenn es Themen gibt, die eine

einheitliche Regelung aller Kinder bedarf, wie z.B. die Anschaffung eines neuen

Spielgerätes, wird dies in den Gruppenkonferenzen diskutiert und abgestimmt.

Anschließend wird ein Erzieher jeder Gruppe gewählt (je nach Alter der Kinder

werden ebenfalls zwei Kinder gewählt), die ihr Ergebnis vor dem Kinderparlament

und der Kindergartenleitung vorstellen. Mit allen Anwesenden des Kinderparlaments wird evtl. erneut abgestimmt bzw. eine Einigung erzielt. Auch die Ergebnisse des Kinderparlaments werden protokolliert und in den Gruppen abgeheftet.

 

Ergänzend zu Gruppenkonferenz / Kinderparlament gehört verbindlich das Beschwerdemanagement, das im Folgenden erläutert wird.

 

Beschwerdemanagement

Können sich die älteren Kindergartenkinder schon gut über die Sprache mitteilen, muss die Beschwerde der Allerkleinsten von den Pädagogen sensibel aus dem Verhalten der Kinder wahrgenommen werden.

Achtsamkeit und eine dialogische Haltung der pädagogischen Fachkraft sind unbedingte Voraussetzungen für eine Wahrnehmung der Bedürfnisse aller Kinder.

Beschwerdemanagement bedeutet, die Belange der Kinder ernst zu nehmen, den Beschwerden nachzugehen, diese möglichst abzustellen und Lösungen zu finden, die alle mittragen können.

Dies erfordert partizipatorische Rahmenbedingungen und eine Grundhaltung, die Unmutsäußerungen nicht als lästige Störung, sondern als konstruktive Entwicklungschance begreift.

Wir verstehen Beschwerden als Gelegenheit zur Entwicklung und Verbesserung unserer Arbeit. Darüber hinaus bieten sie ein Lernfeld und eine Chance, das Recht der Kinder auf Beteiligung umzusetzen.

 

Ziele und Grundlagen eines Beschwerdeverfahrens

 

13.Qualitätssicherung

13.1. Qualitätsmanagement

In der heutigen Zeit wird das Thema „Qualitätssicherung“ immer größer geschrieben und auch wir möchten die Qualität unserer Kindertagesstätte sichern. Aus diesem Grund nehmen wir dauerhaft am Pilotprojekt „Qualität aus christlicher Überzeugung“ teil. In diesem Projekt werden die Qualitätsstandards der katholischen Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Aachen festgelegt. Das sogenannte Bistumsrahmenhandbuch, an welchem wir für unsere Einrichtung das Praxishandbuch erstellt haben, ist in sieben Bereiche unterteilt.

Diese Qualitätsbereiche lauten:

Kinder, Eltern, Pastoraler Raum, Sozialraum, Glaube, Träger und Leitung, Personal

Alle Mitarbeiter unseres Kindergartens entwickeln, überarbeiten, besprechen, reflektieren und analysieren in regelmäßigen Abständen ihre pädagogische Arbeit im Hinblick auf die Erfüllung der oben genannten Qualitätsbereiche.

Auf diese Weise gewährleisten wir eine stetige Entwicklung des Personals, sowie die fortwährende und ganzheitliche Förderung der Kinder in all ihren Kompetenzen, ihrer Persönlichkeitsentwicklung und allen Bildungsbereichen[2].

 

13.2. Aus- und Weiterbildung

Unser pädagogisches Personal besteht aus einer bunten Mischung aus unterschiedlichen Ausbildungsschwerpunkten. Das heißt in unserer Kita arbeiten nicht nur Erzieher, sondern auch Kindheitspädagogen und Pädagogen mit einem Abschluss in sozialer Arbeit. Des Weiteren besuchen unsere pädagogischen Fachkräfte regelmäßig unterschiedliche Fort- und Weiterbildungen, um eine kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung zu gewährleisten. Darüber hinaus verfügen viele Mitarbeiter über diverse Zusatzqualifikationen.

Eine dieser Zusatzqualifikationen ist die Zertifizierung zur Praxisanleitung. Da mehrere Mitarbeiter diese Qualifikation innehaben, können wir gewährleisten, dass Auszubildende und Praktikanten, die in unserer Einrichtung einen Teil ihrer Ausbildung (z.B. zum Erzieher) absolvieren, kompetent betreut und unterstützt werden.

 

 

 

 Literaturverzeichnis

 

Das neue Kinderbildungsgesetzt (KiBiz), Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein- Westfalen

Konzeption: Die Verfassung der Kath. Kindertageseinrichtung St. Rochus

Konzeption: Das Sprachentwicklungskonzept des kath. Kindergartens St. Rochus in Rath- Anhoven

Konzeption:Kindliche Sexualität

Bildungsgrundsätze für Kinder von 0 bis 10 Jahren in der Kindertagesbetreuung und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen, Herder.

Broschüre: Qualität aus christlicher Überzeugung. Qualitätsstandards der katholischen Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Aachen.2. völlig neu überarbeitete Auflage 20212. völlig neu überarbeitete Auflage 2021

Willkommensmappe für die Eltern aus der Löwenzahngruppe

 



[1] Siehe Willkommensmappe der Nestgruppe

[2] Broschüre: Qualität aus christlicher Überzeugung. Qualitätsstandards der katholischen Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Aachen.